Unser Miteinander

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        • Wichtige Hinweise zur Freistellung vom Unterricht

          • Foto von Behnam Norouzi auf Unsplash. (Externe Links)
          • Für eine Beurlaubung Ihres Kindes gelten folgende Regelungen:

            • Bis zu 3 Unterrichtstage: Antrag bei der Klassenleitung (mindestens zwei Wochen vorher).
            • Mehr als 3 Tage oder vor/nach den Ferien: Antrag bei der Schulleitung (mindestens drei Wochen vorher).
            • Längere Freistellungen (z. B. Kuraufenthalt): Antrag über die Schule an das Schulamt (mindestens vier Wochen vorher).

            Das notwendige Formular zur Freistellung finden Sie hier.

      • Wichtiger Hinweis:

        Auch wenn es verlockend erscheint, vor den offiziellen Ferienzeiten zu verreisen, ist dies aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt und kann daher nicht genehmigt werden. Eine Verlängerung der Ferien oder ein früherer Urlaubsantritt ist nicht gestattet.

        Reisen ins Ausland zur Verlängerung von Pässen oder für ähnliche Behördengänge können ebenfalls nicht genehmigt werden, da diese Angelegenheiten auch in den Botschaften oder Konsulaten in Deutschland erledigt werden können. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung.

        Bitte buchen Sie keine Reisen ohne eine offizielle Beurlaubung, da es sonst zu Problemen bei der Ausreise minderjähriger Schülerinnen und Schüler kommen kann.

        Foto von Behnam Norouzi auf Unsplash. (Externe Links)